Künstliche Intelligenz und Inklusion in der Arbeitswelt – Leitlinien und Kompetenzen für die KI-gestützte Förderung beruflicher Teilhabe
Kurzbeschreibung
Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz in der Unterstützung von Menschen mit Behinderung, vor allem mit Blick auf Inklusion in der Arbeitswelt? Künstliche Intelligenz kann berufliche Teilhabe fördern, aber auch neue Barrieren schaffen. Kompetenzanforderungen ändern sich durch sie sowohl für Menschen mit Behinderung als auch für Ausbildende oder Betreuungspersonen. Gefordert werden besonders die Erklärbarkeit und Zugänglichkeit von Technologien mit Künstlicher Intelligenz. Zusätzlich benötigt es ethische Leitlinien, die Transparenz, Sicherheit, Diversität und Nichtdiskriminierung in der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz betonen, sodass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden.
Annahmen über die Folgen der Digitalisierung
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz verändert Arbeitsprozesse, kann aber auch Menschen beim Aufbau von Kompetenzen unterstützen. Technologien mit Künstlicher Intelligenz haben das Potenzial, die Inklusion von Menschen mit Behinderung zu fördern - sowohl im Alltag als auch am Arbeitsplatz. Gleichzeitig birgt Künstliche Intelligenz die Gefahr, Menschen mit Behinderung zu diskriminieren. So könnte etwa die Komplexität und mangelnde Erklärbarkeit von Künstlicher Intelligenz bestehende Ungleichheiten verschärfen. Dementsprechend wird die Forderung nach erklärbaren und transparenten KI-Systemen lauter. Zunehmend wird die Kollaboration zwischen Menschen und Systemen Künstlicher Intelligenz wichtiger, gerade im Bildungsbereich. Dadurch verändern sich sowohl Rollen als auch Kompetenzanforderungen. Entsprechend wird damit gerechnet, dass hybride Systeme zunehmen werden – also Systeme, die maschinelles Lernen und symbolische Künstliche Intelligenz miteinander verbinden. In letzter Zeit standen vor allem ethische Fragen rund um Entwicklung, Gestaltung und Einsatz im Zentrum der Diskussion um Künstliche Intelligenz. Dazu wurden zahlreiche Leitlinien erarbeitet.
Kompetenzanforderungen
Kompetenzanforderungen stellen sich sowohl an Nutzende mit Behinderung als auch an weitere Prozessbeteiligte wie Behindertenvertreter*innen, Führungskräfte oder Ausbildende. Letztere sollen Menschen mit Behinderungen darin unterstützen, selbstbestimmt mit Künstlicher Intelligenz umzugehen. Von zentraler Bedeutung ist die Fähigkeit, Systeme mit Künstlicher Intelligenz zu bedienen und sie kreativ zur Problemlösung einzusetzen. Da sich diese Systeme rasant weiterentwickeln, müssen auch Kompetenzträger*innen in der Lage sein, ihre Handlungskompetenz diesbezüglich kontinuierlich anzupassen. Auch die Fähigkeit zur kritischen Reflexion im Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Bezug auf potenzielle Auswirkungen und Risiken ist wichtig – hier spielen auch ethische Fragestellungen und Inklusion eine große Rolle. Außerdem ist eine klare Kommunikation zur effektiven Zusammenarbeit von Menschen mit Künstlicher Intelligenz erforderlich.
Kompetenzdimensionen
Instrumentell-qualifikatorische Dimension: Werkzeuge Künstlicher Intelligenz anwenden, mit KI-Systemen interagieren können; Probleme im Umgang mit digitalen Systemen lösen.
Kognitive Dimension: Funktionsweise und Auswirkungen von Technologien mit Künstlicher Intelligenz auf Daten, Organisationen und Gesellschaft verstehen; Kenntnisse über Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung der Nutzenden und des Kontextes, in dem das System eingesetzt werden soll; Informationssuche; Grenzen von Künstlicher Intelligenz kennen.
Kreative Dimension: Kreatives Gestalten und Entwickeln neuer Problemlösungen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz; digitale Inhalte erstellen.
Soziale Dimension: Kollaboration und Partizipation in hybriden Mensch-KI-Systemen, Kommunikation in digitalen Umgebungen.
Kritisch-reflexive Dimension: Reflexion von ethischen Fragen und Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene; Potenziale von KI-Werkzeugen zur Lösung komplexer Probleme realistisch einschätzen; Kenntnisse über Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung der Nutzenden und des Kontextes, in dem das System eingesetzt werden soll; Ergebnisse Künstlicher Intelligenz interpretieren können; fundierte Entscheidungen über KI-Systeme treffen können; einschätzen, was KI-Systeme (nicht) tun.
Zentrale theoretische Annahmen über Kompetenz
Die Expertise befasst sich mit digitaler und KI-Kompetenz. Digitale Kompetenz wird dabei als Voraussetzung für KI-Kompetenz betrachtet. Zu digitalen Kompetenzen sind in den letzten Jahren mehrere umfassende Rahmenmodelle entstanden, darunter etwa der DigComp. Dieser setzt sich mit Künstlicher Intelligenz als Querschnittsthema in allen Kompetenzbereichen auseinander. Bei KI-Kompetenzen ist das anders. Hierzu besteht bis heute kein etabliertes Rahmenwerk. Eine zentrale Funktion von Kompetenz ist, Autonomie und Selbstbestimmung der Nutzenden zu ermöglichen und so Inklusion zu fördern. Kompetenz ist hierbei nicht statisch, sondern ein dynamischer Prozess, der sich rasch weiterentwickelt und mehrere Dimensionen wie technisches Wissen, kritische Reflexion und ethisches Bewusstsein umfasst.
Perspektive der Kompetenzträger*innen auf Kompetenz einbezogen?
keine Angabe
Lebenskontexte der Kompetenzträger*innen einbezogen?
Im Zentrum der Expertise stehen Menschen mit Behinderung. Diese sind sowohl im Bildungsbereich als auch in der Arbeitswelt von Ungleichheiten betroffen. So verfügen sie gegenüber Menschen ohne Behinderung oft über geringere digitale Kompetenzen. Dies hängt mit einem niedrigeren sozioökonomischen Status, nicht behindertengerechten Technologien sowie weniger Lerngelegenheiten zusammen. Zudem sind die Ungleichheiten bei digitalen Kompetenzen je nach individuellen Merkmalen (zum Beispiel der Art der Behinderung oder den Nutzungsgewohnheiten) verschieden ausgeprägt. Menschen mit Behinderung haben unterschiedliche Bedürfnisse, was die Unterstützung durch Künstliche Intelligenz im Alltag oder am Arbeitsmarkt angeht – dementsprechend individuell anpassbar müssen Bildungsangebote sein. Zum Beispiel können Menschen mit Mehrfachbehinderungen von Merkmalen wie Multimedialität und Multimodalität profitieren. Für einen gelingenden Kompetenzerwerb bedarf es zudem eines unterstützenden sozialen Umfeldes, beispielsweise kompetenter Fachkräfte. Auch gesetzliche Rahmenbedingungen spielen eine Rolle.Denn Gesetze können dazu beitragen, den "Disability Digital Divide” zu verringern und die Notwendigkeit des Kompetenzerwerbs stärker ins Zentrum zu rücken.
Herausforderungen der Erfassung von Kompetenz
keine Angabe
Quellenangabe
Beudt, S. (2024). Künstliche Intelligenz und Inklusion in der Arbeitswelt – Leitlinien und Kompetenzen für die KI-gestützte Förderung beruflicher Teilhabe. Digitales Deutschland. https://digid.jff.de/ki-expertisen/inklusion
Sonstige Anmerkungen
Bislang bestehen Lücken mit Blick auf die tatsächliche Verfügbarkeit von Systemen Künstlicher Intelligenz. Zudem fehlen Technologien für bestimmte Behinderungsarten. Die Autorin fordert zudem, Menschen mit Behinderung in die Entwicklungsprozesse einzubeziehen, um zielgruppenspezifische Angebote entwickeln zu können.